Vorrausichtlich verfügbar ab 14.07.2025!!
CALISTRIP® BIOX 6,44 g Oxalsäuredihydrat pro Streifen – der erste und einzige in der EU zugelassenen Oxalsäurestreifen zur effektiven Bekämpfung der Varroamilbe. Einfach und zeitsparend in der Anwendung, stark in der Wirkung.
Die Streifen geben die Oxalsäure kontinuierlich über den direkten Kontakt mit den Bienen ab und sorgen so für eine zuverlässige Langzeitbehandlung über 6 Wochen– mit oder ohne Brut.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Temperaturunabhängige Wirkung
- 6 Wochen Wirkungsdauer
- Einfache und saubere Anwendung
- Für konventionelle und Bio-Imkerei
- Offiziell in der EU zugelassen
Beutel mit 10 Oxalsäurestreifen für eine Langzeitbehandlung. Jeder Streifen enthält 6,44 g Wirkstoff Oxalsäuredihydrat.
Dosierung: 2 Streifen pro Bienenvolk und Behandlung.
Behandlung, wenn die Bienen im Stock aktiv sind (nicht in der Wintertraube). Während der Anwendung dürfen keine Honigräume aufgesetzt sein.
Alle Bienenvölker am selben Bienenstand gleichzeitig behandeln.
Langzeitbehandlung über 6 Wochen. Im Falle einer Reinvasion kann eine Folgebehandlung im Abstand von 1 Monat durchgeführt werden.
0 Tage Wartezeit für Honig.
Temperaturunabhängige Wirkung für eine verlässliche Sommerbehandlung auch bei hohen Außentemperaturen.
Nachgewiesene Wirksamkeit mit und ohne Brut.
Calistrip® Biox ist dank seines Doppelhakens längenverstellbar und eignet sich für alle gängigen Beutenmaße.
Für die Anwendung, nehmen Sie die Streifen aus dem Beutel und entfernen Sie die einseitige Schutzfolie. Wählen Sie die Länge, die am besten zu Ihrem Beutenmaß passt, indem Sie den Streifen bei Haken A oder B abknicken.
Position A für Dadant, DN 1,5 o.ä.
Position B für Zander, DN oder Langstroth
Die Streifen sollten immer im Brutraum in die Wabengassen der äußersten Brutwaben platziert werden.
Dadurch kommen die Bienen vermehrt in Kontakt mit dem Wirkstoff (Oxalsäuredihydrat) und verbreiten diesen durch ihre Putzaktivitäten.
Entfernen Sie die Streifen nach Abschluss der Behandlung und entsorgen Sie sie gemäß den geltenden Vorschriften.